FAQ
Wer kann eine Softair- oder Airsoft-Waffe erwerben ?
Gemäss geltendem Waffenrecht ist der Erwerb von Softair- und Airsoft-Waffen nach wie vor möglich.
Sie müssen volljährig sein (d.h. 18 Jahre oder älter) und dürfen keine Staatsangehörigkeit eines der Länder mit Erwerbseinschränkung aufweisen.
Der Erwerb von Softair- und Airsoft-Waffen ist nur mit schriftlichem Vertrag und Ausweiskopie möglich.
Wir liefern nur an Käufer mit einer ständigen Wohnadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche
Bestätigung Ihres Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteilst berechtigt sind.
Liefer- & Versandsbedingungen :
Für Porto und Verpackung werden pro Bestellung CHF 15.00 verrechnet.
Die Lieferzeit dauert im Schnitt ca. 4 - 10 Tage ab Erhalt Dokumente (Vertrag und Ausweiskopie).
Bei speziellen Produkten kann es länger dauern. Ein Rücktrittsrecht besteht nach 8 Wochen.
Bei Produkten, die speziell bestellt werden müssen, besteht kein Rücktrittsrecht.
Die Bestellung wird erst ausgeliefert, nachdem wir alle Dokumente (Vertrag und Ausweiskopie) erhalten haben.
Wir halten uns das Recht vor, einen Strafregisterauszug zu verlangen.